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PoliePrint | Oberflächenveredelungen
Gubener Straße 1, 31655 Stadthagen
KONTAKT
info[a]polieprint.de
Tel.: 0173 . 206 48 14
Fax: 05105 . 59 12 800

AGBs

Rechtliche Hinweise zu unseren Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Der Verkauf aller angebotenen Leistungen und Produkte erfolgt uneingeschränkt nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Unsere AGB´s gelten für Unternehmer(i.S.§14BGB),genauso wie für Verbraucher(i.S.§13BGB).Geschäftsbedingungen eines Käufers werden in keinem Fall Vertragsgegenstand. Felgen und andere zu bearbeitende Teile sind in einem gereinigten Zustand abzuliefern,ansonsten behält sich die Firma PoliePrint eine Reinigungsgebühr,von 15 € pro Felge,vor. Desweiteren sind Felgen im abgezogenen Zustand anzuliefen.Zu zerlegene Felgen werden nur mit neuen Schrauben zusammengesetzt,ansonsten übernimmt die Firma PoliePrint keinerlei Gewährleistung für diese Felgen. Bei Polier-,Schweiß-und sonstigen Richtarbeiten erlischt bei allen Felgen und Aluteilen automatisch die Betriebserlaubnis,so daß sie nicht mehr für den Straßenverkehr,laut StVO,zugelassen sind.Wir führen diese Arbeiten nur zu Motorsportzwecken durch.Die Firma PoliePrint wird diese bearbeitete Felge oder sonstige Teile nicht montieren und übernimmt dementsprechend keine Haftung dafür.
§ 2 Lieferbedingungen & Versand
Unsere angebotenen Leistungen sind zzgl.der geltenden MwSt.zu rechnen.Lieferung und Berechnung erfolgen zu den von uns,vor dem Vertragsabschluß,aktuellen Preisen und Bedingungen,solange der Vorrat reicht.Der Käufer kann 4 Wochen nach überschreiten des genannten Liefertermins dem Verkäufer eine schriftliche Nachfrist setzen.Erfüllt die Firma PoliePrint diese nicht,kann der Käufer vom Vertrag zurück treten.Bei Verzögerung durch auftretende Lieferstörungen durch höhere Gewalt,wie Arbeitskampf,Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsproblemen ist die Firma PoliePrintnicht haftbar zu machen. Der Käufer trägt Kosten und Risiko des Versandes.Verweigert der Käufer die Annahme der bestellten Ware,ist er verpflichtet die anfallenden Kosten zu ersetzen.Eventuelle Transportschäden sind der Firma PoliePrint und dem Versandunternehmen sofort mitzuteilen.Versteckte Mängel sind der Firma PoliePrint sofort nach ihrer Entdeckung,spätestens 2 Wochen(Verbraucher) bzw. 2 Monate(Unternehemer)nach Auslieferung mitzuteilen.Der Käufer trägt hierbei die volle Beweislast für den Mangel und die Rechtzeitigkeit einer Mangelrüge. Da alle angelieferten Felgen oder sonstigen Teile sich in einem mehr oder minder wertmindernden Zustand befinden,haftet die Firma PoliePrint bei Verlust oder Diebstahl nur bis zum Schrottpreis,max.20 € pro Teil.
§ 3 Vertragsabschluß

Die Angebote sind unverbindlich und der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.Die Bestellung des Kunden ist bindend.Die Firma PoliePrint behält sich Preisänderungen vor.

§ 4 Besonderheiten beim Hochglanzpolieren & Bearbeiten von Kantenschäden

Es ist zu beachten,das Felgen bzw. Aluteile nicht immer den gleichen Glanz erreichen.Dies liegt am Ausgangsmaterial.Desweiteren können im Material leichte Kratzer auftreten,entstanden durch die verschiedenen Härtegrade im Aluminium.Die Firma PoliePrint versucht trotzdem das bestmögliche Ergebnis zu liefern.Bei Unzufriedenheit versucht die Firma PoliePrint nachzubessern.Es entsteht auch dann kein Anspruch auf eventuelle Erstattungen von Kfz-Nutzungsausfällen oder Mangelfolgeschäden.Bei der Bearbeitung von Felgenkantenschäden kann sich die Form der Felgenkante ändern.Die Firma PoliePrint versucht so nah wie möglich an den Originalzustand ranzukommen.Muß anlackiert werden kann der Farbton leicht vom Originalton abweichen.Die Dauer des Glanzes nach dem Polieren hängt maßgeblich von der Pflege des Kunden ab.Daher werden diese Polierarbeiten unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Haftung nach deutschem Recht durchgeführt.

§ 5 Besonderheiten beim Wassertransferdruckverfahren

Beim Wassertransferdruckverfahrenist immer mit einer höchstens 5 % igen Fehlerquote der getauchten Oberfläche zu rechnen,Diese Fehler können durch Druckfehler in der Wassertransferdruckfolie entstehen.Für diese entstandenen Dekorfehler kann die Firma PoliePrint keine Haftung übernehmen,da sie vom Hersteller bereits so geliefert wid.

§ 6 Zahlungsbedingungen Durch die Bearbeitung erwirbt die

Durch die Bearbeitung erwirbt die Firma PoliePrint bis zur vollständigen Bezahlung ein Miteigentum an der vom Kunden angelieferten Ware.Daher ist PoliePrint berechtigt,die angelieferte Ware,bei Nichtabholung,zur Deckung der bis dahin entstandenen Kosten,zu veräußern.Eine Nichtabholung liegt vor,wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Fertigstellung und nach schriftlicher Forderung die Ware abholt. Die Firma PoliePrint behält sich vor,alle bearbeiteten Waren per Barzahlung bei Abholung,Vorrauskasse oder Nachnahme rauszugeben.Andere Bezahlungen können nicht akzeptiert werden.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge,die unter Einschluß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden,ist Barsinghausen,bzw. Hannover.

§ 8 Geltendes Recht

Für unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der BRD.EU – Rechte sowie das internationale Kaufrecht (CISG)werden ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden,das die Firma PoliePrint,die im Rahmen der Geschäftsbedingungen erforderlichen personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie hier: PoliePrint – Datenschutzbestimmungen

§ 10 Urheberrecht

Alle Rechte vorbehalten.Bilder,Grafiken und Texte sowie deren Anordnung unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Die Firma PoliePrint übernimmt desweiteren keine Haftung für Schäden durch Nutzen der Internetplattform der Firma PoliePrint.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte einer oder mehrere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.Die zu beanstandenen Punkte sind durch die dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

PoliePrint,Barsinghausen,12.11.2007